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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Jetzt prüfen, ob Ihr Unternehmen verpflichtet ist

Inhaltsverzeichnis

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet ab Juni 2025 bestimmte Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Dazu gehören Webseiten, Online-Shops und interaktive Funktionen wie Kontaktformulare. Doch nicht jedes Unternehmen ist betroffen – wir zeigen, wie Sie prüfen, ob für Sie Handlungsbedarf besteht.

 

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das BFSG setzt die EU-Richtlinie zur digitalen Barrierefreiheit in deutsches Recht um. Ziel ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich zu machen – insbesondere für Personen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen.

Ab dem Stichtag 28. Juni 2025 gilt daher: Betroffene Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Webseiten, Online-Dienste und E-Commerce-Angebote barrierefrei nutzbar sind. Das betrifft vor allem die technische Umsetzung, Benutzerführung und Inhalte.

 

Typische Anforderungen an barrierefreie Webseiten

  • Inhalte müssen lesbar und verständlich sein.

  • Webseiten müssen sich per Tastatur oder Screenreader bedienen lassen.

  • Formulare, Buttons und Elemente müssen klar erkennbar und nutzbar sein.

  • Medieninhalte sollen Alternativtexte oder Untertitel enthalten.

 

So erkennen Sie, ob Ihr Unternehmen betroffen ist

Ob Ihr Unternehmen unter die Verpflichtung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes fällt, hängt von klar definierten Kriterien ab. Prüfen Sie intern, ob mindestens eines der folgenden Merkmale zutrifft:

  • Ihr Jahresumsatz beträgt 2 Millionen Euro oder mehr.

  • Sie beschäftigen mindestens 10 Personen (Vollzeitäquivalent).

  • Ihre Webseite richtet sich an Verbraucher und bietet digitale Dienstleistungen oder einen Onlineshop.

  • Ihre Webseite enthält interaktive Elemente, etwa Kontaktformulare oder Buchungsfunktionen.

 

Hinweis zur Praxis

Wenn nur eines dieser Kriterien erfüllt ist – oder Sie sich unsicher sind – empfehlen wir, eine rechtzeitige Prüfung durchzuführen. So vermeiden Sie Bußgelder und sichern Ihre Website langfristig ab.

 

Unterstützung durch Sichtbarkeitsmeister

Wir helfen Ihnen, Ihre rechtliche Verpflichtung schnell und sicher zu klären.
Unser Team prüft, ob Ihr Unternehmen unter das BFSG fällt, und erstellt bei Bedarf ein maßgeschneidertes Angebot zur Umsetzung der Barrierefreiheit. Von der technischen Anpassung bis zur barrierefreien Nutzerführung – wir begleiten Sie Schritt für Schritt bei der Umsetzung.

Sie sind sich unsicher? Kontaktieren Sie uns über sichtbarkeitsmeister.de – wir informieren Sie unverbindlich über Ihre Optionen.

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